Richtlinien des stiftungsrats

Als eigentliche Grundlage für die Formulierung der Richtlinien – man könnte es auch Strategie nennen – diente dem Stiftungsrat die Gründungsurkunde, der Mitteleinsatz und die Projekterfahrung der vergangenen Geschäftsjahre. In mehreren Sitzungen entstand nach und nach die ausformulierte Form wie sie anschliessend auszugsweise aufgeführt ist.

Allgemeines

  • Neubauten werden in der Regel nicht unterstützt.
  • Gemäss Stiftungsurkunde können Projekte im ganzen Lötschental unterstützt werden. Vorrang haben jedoch jene auf Gebiet der Gemeinde Blatten.
  • Gesuche um Beiträge müssen bis spätestens 31. März eingereicht werden.
  • Der Stiftungsrat spricht die Beiträge in Abhängigkeit der Richtlinien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Bei Drittprojekten werden in der Regel maximal 40 % der Projektkosten übernommen.
  • Die Stifterversammlung entscheidet im Rahmen des Budgets über die vorliegenden Projekte.
  • Bei vorliegen der Bauabrechnung überprüft der Stiftungsrat die Einhaltung der Auflagen und genehmigt die Auszahlung des Betrages.

Öffentliche Gebäude

Alle Renovationen von Gebäuden, deren Besitzer eine öffentlich-rechtliche Institution ist, z. B. Burgergemeinde, Munizipalgemeinde, Dorfschaften können auf Gesuch hin unterstützt werden. Die Bauten müssen sich in das traditionelle Dorfbild integrieren.

Dörfliche Infrastruktur

  • Neugestaltung von Infrastrukturbauten (Sennerei, Backofen, Mühle usf.)
  • Neu-/Umgestaltung von Plätzen, die für das Erscheinungsbild des Dorfes wichtig sind.
  • Erhaltung des traditionellen Weg- und Strassennetzes.

Private Gebäude

Die Stiftung kann sich an Renovierungen und Reparaturen an privaten Gebäuden beteiligen, beispielsweise:

  • Dächer: Es müssen an das Orts- und Landschaftsbild angepasste Materialien verwendet werden. Falls irgendwie möglich ist die Originalbedachung vorzuziehen.
  • Bruchsteinmauern: Die Stiftung kann einen Teil der Differenz zwischen einer «normalen» Mauer und der Bruchsteinmauer übernehmen.
  • Fenster: Die Stiftung kann den Aufpreis für die Fenstersprossung übernehmen.

Als Gegenleistung gehen die Antragssteller folgende Verpflichtungen ein:

  • Beiträge bis CHF 2000: min. Gönnerbeitrag ist für mindestens zwei Jahre zu entrichten
  • Beiträge von CHF 2001 bis CHF 5000: min. Gönnerbeitrag ist für mindestens fünf Jahre zu entrichten
  • Beiträge über CHF 5001: min. Gönnerbeitrag ist für mindestens 10 Jahre zu entrichten

Da die Gesuchsteller von den Mitteln der Stiftung direkt profitieren, sollen sie durch die Gegenleistung einen kleinen, solidarischen Beitrag leisten und damit zukünftige Projekte dieser Art realisieren helfen.

Weitere Projekte

  • Sofortmassnahmen zur Rettung erhaltenswerter Bausubstanz (z.B. temporäre Bedachung mit Blachen).
  • Durch administrative Hilfeleistung können Sanierungen gefördert und unterstützt werden. Zum Beispiel für die Hilfestellung bei schwierigen Besitzverhältnissen: Einberufung, Leitung und Protokollierung von Sitzungen, Vermittlungsversuche, Ausarbeiten von Lösungsansätzen, usf.
  • Projekte wie Publikationen, Dokumentarfilme, Tagungen, Ausstellungen oder ähnliche können auf schriftlichen Antrag hin ebenfalls unterstützt werden.
  • Für alle Projekte, die nicht unter die Buchstaben a) – d) fallen, entscheidet der Stiftungsrat von Fall zu Fall.

Shop

Einmalige Geschenkideen mit Charakter finden Sie in unserem kleinen Shop – die Erlöse aus dem Verkauf kommen der Stiftung zugute.

Kontakt / Unterstützung

Haben Sie Fragen, möchten Sie die Stiftung Blatten unterstützen oder der Stiftung beitreten? Sämtliche Möglichkeiten finden Sie hier.